Recht auf Teilzeit: Anspruch, Voraussetzungen und Praxis-Tipps

Recht auf Teilzeit

Das Recht auf Teilzeit eröffnet Arbeitnehmern in Deutschland vielseitige Möglichkeiten, Beruf und Privatleben flexibler zu gestalten. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie läuft die Antragstellung ab, und was ist bei der Brückenteilzeit zu beachten? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema – inklusive praktischer Tipps und aktueller Rechtslage.


Kurz zusammengefasst

  • Gesetzliche Grundlage: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Anspruch: Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit, bei mind. 15 Mitarbeitern
  • Antrag: Spätestens 3 Monate vor Beginn, in Textform
  • Ablehnung: Nur aus betrieblichen Gründen möglich, schriftlich zu begründen
  • Brückenteilzeit: Befristete Teilzeit mit Rückkehrrecht (bei Unternehmen ab 46 MA)
  • Urlaubsanspruch & Gehalt: Gleichstellung mit Vollzeitkräften
  • Praktische Tipps: Frühzeitige Planung, klare Kommunikation
  • Weiterführende Links: BMAS – FAQ Teilzeit, DEURAG – Teilzeit Anspruch

Inhaltsverzeichnis


Gesetzliche Grundlagen des Rechts auf Teilzeit

Das Recht auf Teilzeit ist im deutschen Arbeitsrecht im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Dieses Gesetz wurde geschaffen, um die Chancengleichheit im Arbeitsleben zu fördern und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu ermöglichen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit reduzieren können, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Gesetz schützt sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch die der Arbeitgeber, indem es klare Regeln für den Anspruch, die Antragstellung und mögliche Ablehnungsgründe festlegt. Dies schafft Transparenz und Planbarkeit für beide Seiten.

Weiterführende Informationen: BMAS – Recht auf Teilzeit


Voraussetzungen für den Teilzeitanspruch

Nicht jeder Arbeitnehmer kann automatisch Teilzeit beantragen. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  • Betriebszugehörigkeit: Mindestens sechs Monate ununterbrochenes Arbeitsverhältnis
  • Betriebsgröße: Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer (Auszubildende zählen nicht mit)
  • Antrag: Der Antrag muss mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit in Textform (z.B. per E-Mail) gestellt werden.

Tipp: In Unternehmen mit weniger als 15 Mitarbeitern kann ebenfalls Teilzeit vereinbart werden, jedoch besteht hier kein gesetzlicher Anspruch.


Antragstellung: So gehen Sie vor

Damit der Antrag auf Teilzeit erfolgreich ist, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Frühzeitig planen: Überlegen Sie, wie viel Sie arbeiten möchten und wie Ihre Arbeitszeit verteilt werden soll.
  2. Schriftlicher Antrag: Stellen Sie den Antrag spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn und geben Sie Umfang sowie Verteilung der Arbeitszeit an.
  3. Gespräch mit dem Arbeitgeber: Für eine reibungslose Umsetzung empfiehlt sich ein persönliches Gespräch, auch wenn der Antrag schriftlich gestellt werden muss.

Muster-Antrag für Teilzeit

Sehr geehrte/r Arbeitgeber/in,

hiermit beantrage ich, meine Arbeitszeit ab dem Datum auf Stundenanzahl Stunden pro Woche zu reduzieren.
Ich schlage folgende Verteilung der Arbeitszeit vor: Angabe der Wochentage/Uhrzeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Name

Hinweis: Der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn schriftlich auf den Antrag reagieren.

Mehr dazu, wie sich flexible Arbeitsmodelle gestalten lassen, finden Sie im Artikel Arbeitszeitmodelle.


Ablehnung und Rechte der Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber kann einen Antrag auf Teilzeit nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Solche Gründe liegen vor, wenn:

  • Die Reduzierung die Organisation oder den Arbeitsablauf wesentlich beeinträchtigt
  • Die Sicherheit im Betrieb gefährdet ist
  • Unverhältnismäßige Kosten entstehen

Die Ablehnung muss schriftlich und nachvollziehbar begründet werden. Erfolgt keine fristgerechte Reaktion, gilt die gewünschte Arbeitszeitänderung als genehmigt.

Wichtig: Arbeitnehmer dürfen durch die Teilzeittätigkeit keine Benachteiligung in Bezug auf Arbeitsentgelt oder Karrierechancen erfahren. Mehr zum Thema Arbeitszeiterfassung und Gleichbehandlung.


Brückenteilzeit: Befristete Teilzeit mit Rückkehrrecht

Seit dem 1. Januar 2019 gibt es die Brückenteilzeit: Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum (mindestens ein Jahr, maximal fünf Jahre) reduzieren und anschließend zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren.

Voraussetzungen:

  • Unternehmen mit mindestens 46 Beschäftigten
  • Sechs Monate Betriebszugehörigkeit
  • Antrag spätestens drei Monate vor Beginn

Vorteile:

  • Planungssicherheit für beide Seiten
  • Besonders hilfreich für Eltern oder pflegende Angehörige

Weitere Informationen: DEURAG – Brückenteilzeit


Teilzeit und Gleichbehandlung: Urlaub, Gehalt & Karriere

Teilzeitbeschäftigte haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte, anteilig berechnet nach den Arbeitstagen pro Woche. Auch das Gehalt muss mindestens anteilig dem von vergleichbaren Vollzeitkräften entsprechen.

Eine aktuelle Studie der Deutschen Bundesbank (2024) zeigt, dass insbesondere Mütter nach der Geburt vom Recht auf Teilzeit profitieren: Sie können in ihrem Unternehmen bleiben, ihre Qualifikation erhalten und so langfristig ihr Einkommen und ihre Karrierechancen verbessern (Quelle).

Mehr zum Thema Employee Experience und Betriebsklima verbessern.


Praktische Tipps für Arbeitnehmer und HR

Für Arbeitnehmer

  • Frühzeitig informieren: Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und informieren Sie sich über betriebliche Regelungen.
  • Klar kommunizieren: Sprechen Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Wünsche und die organisatorische Umsetzung.
  • Flexibilität zeigen: Seien Sie offen für Kompromisse in der Verteilung der Arbeitszeit.

Für HR und Arbeitgeber

  • Transparente Prozesse: Legen Sie klare Abläufe für die Antragstellung und Bearbeitung fest.
  • Digitale Verwaltung: Nutzen Sie HR-Software oder Tools wie den verlingo Zeugnisgenerator zur effizienten Dokumentation und Verwaltung von Arbeitszeitänderungen.
  • Gleichbehandlung sicherstellen: Achten Sie darauf, dass Teilzeitkräfte nicht benachteiligt werden – weder beim Gehalt noch bei Weiterbildungen oder Aufstiegschancen.

Weitere Best Practices finden Sie in unseren Artikeln zu Onboarding, Offboarding und Remote Work.


Fazit

Das Recht auf Teilzeit ist ein zentrales Instrument für mehr Flexibilität und Work-Life-Balance im deutschen Arbeitsmarkt. Es bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit an persönliche Lebensphasen anzupassen – und stärkt zugleich die Bindung ans Unternehmen. Für Arbeitgeber ist eine faire, transparente Umsetzung entscheidend, um Motivation und Betriebsklima zu fördern.

Ob bei der Antragstellung, der Organisation oder der Dokumentation – nutzen Sie die gesetzlichen Vorgaben und digitalen Tools, um das Beste aus flexiblen Arbeitszeitmodellen herauszuholen.

Mehr zu Arbeitszeitmodellen und HR-Trends:
Arbeitszeitmodelle | Gleitzeit | Employee Experience | Zeugnisgenerator


Quellen:

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